Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Alle von der Siegfried Meyer GmbH genannten Preise verstehen sich netto Kasse zahlbar bei Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug, soweit nichts anderes vereinbart ist. Schecks und andere Gegenleistungen werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst mit endgültiger Gutschrift auf dem Konto als erfolgt. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Siegfried Meyer GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; sie gelten ausschließlich, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.Bei nicht rechtzeitiger Zahlung darf die Siegfried Meyer GmbH ab Fälligkeit der Kaufpreisforderung Zinsen in Höhe von mind. 6 % über dem geltenden Leitzins der Europäischen Zentralbank fordern. Die Siegfried Meyer GmbH behält sich vor, einen darüberhinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber den Rechnungsforderungen mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. - Festgestellte Mängel sind der Siegfried Meyer GmbH unverzüglich bei Empfang der Ware am Übernahmeort anzuzeigen. Es muss der Siegfried Meyer GmbH Gelegenheit gegeben werden, sich an Ort und Stelle von der Berechtigung der Mängel selber zu überzeugen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
Der Kunde stimmt einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung zu. - Die Siegfried Meyer GmbH behält sich das Eigentumsrecht an der von ihr gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden zustehenden Forderungen ausdrücklich vor. Bei Bezahlung durch Scheck oder Sepa-Lastschrift bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen, bis eine Wertstellung auf dem Konto der Siegfried Meyer GmbH aus diesem Geschäft in voller Höhe unwiderruflich erfolgt ist Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt, so wird die Siegfried Meyer GmbH entsprechend Miteigentümerin. Der Kunde tritt der Siegfried Meyer GmbH schon im Voraus das Eigentums- oder Miteigentumsrecht an den vermischten Gegenständen ab und verwahrt diese mit kaufmännischer und fachmännischer Sorgfalt.
Soweit die gelieferte Ware vor der Bezahlung be -oder verarbeitet wird, bleibt sie in jeder Verarbeitungsstufe und auch als fertige Ware Eigentum der Siegfried Meyer GmbH. Ein Eigentumserwerb des Kunden gem. §950 BGB wird ausgeschlossen, dass der Kunde das Eigentum für die Siegfried Meyer GmbH erwirbt und sämtliche gelieferte Ware sowie die darauf hergestellten Erzeugnisse für die Siegfried Meyer GmbH lediglich verwahrt. Die Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung ohne schriftliche Zustimmung der Siegfried Meyer GmbH weder verpfändet noch sicherungshalber übereignet werden.
Erfolgt eine Weiterveräußerung, und zwar gleichgültig, ob unbearbeitet oder verarbeitet, vor der vollständigen Bezahlung sämtlicher der Siegfried Meyer GmbH gegen den Kunden zustehenden Forderungen, so darf die Weiterveräußerung nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Zwischen der Siegfried Meyer GmbH und dem Kunden wird bereits jetzt vereinbart, dass alle Ansprüche des Kunden gegen seine Abnehmer aus dem Verkauf oder der Weitergabe der Ware, insbesondere der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises hiermit an die Siegfried Meyer GmbH abgetreten wird. - Zur Verfügung gestelltes Leihgut wird in Rechnung gestellt. In Rechnung gestellte Leihgutpfandbeträge dürfen nicht gekürzt werden; sie sind in voller Höhe mit den übrigen Rechnungsposten zu begleichen. Nach Rückgabe des Leihgutes erfolgt Gutschrift des Pfandbetrages. Sind Leihgutpfandbeträge nicht in Rechnung gestellt, erfolgt Nachberechnung bei unvollständiger Rückgabe der Leihverpackung.
- Alle Lieferungen erfolgen stets für Rechnung und Gefahr des Empfängers. Bei Lieferung durch Abholung gilt die Übernahme der Ware auf der Abgangsstation als vereinbart. Erfüllungsort für Lieferung ist der Ort der Ladung oder die Abgangsstation. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Ort der gewerblichen Niederlassung der Siegfried Meyer GmbH. Im Übrigen gilt der Inhalt der von der Bundearbeitsgemeinschaft Gartenbau, Frankfurt/Bonn zusammengestellten und herausgegebenen Richtlinien für Geschäftsbedingungen beim Verkehr mit Obst und Gemüse „neueste Fassung“, mit Ausnahme der Bestimmungen des § 16.
- Wir weisen darauf hin, dass Ihre Bestell- und Adressdaten gespeichert werden. Es werden neben den in den Liefer- und Zahlungsbedingungen enthaltenen allgemeinen Vertragsbestimmungen Ihre Bestelldaten bei uns gespeichert. Eine Speicherung und Verwendung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen der Auftragsabwicklung und zu eigenen Werbezwecken und Informationen.
Sie sind berechtigt, Einwilligungen zur werbetechnischen und weitergehenden Verwendung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf ist an die Kontaktdaten der Siegfried Meyer GmbH zu richten. Im Rahmen der Geschäftsverbindung können Daten gegebenenfalls an Wirtschaftsauskunfteien, Inkassobüros und Kreditversicherer übermittelt und gespeichert werden. - Gerichtsstand ist für beide Teile Winsen/Luhe.
Sollten einzelne Bestimmungen der Bedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der weiteren Bedingungen nicht. An der Stelle der unwirksamen Klausel soll durch die Auslegung treten, was der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.


